Häufige Fragen (FAQ)

Fragen zu Gottesdiensten und Veranstaltungen

  • addIch möchte einen Gottesdienst besuchen.

    Die evangelischen Christen im Kirchenbezirk Schorndorf feiern Gottesdienste in verschiedenen Formen zu verschiedenen Zeiten. Neben den Gottesdiensten am Sonntagmorgen gibt es auch immer wieder Gottesdienste für bestimmte Zielgruppen, mit speziellen Themen und anderen Uhrzeiten. Welche Gottesdienste wann und wo in den einzelnen Gemeinden des Kirchenbezirks stattfinden, erfahren Sie auf der Homepage der jeweiligen Kirchengemeinde.

  • adddarf ich auch eine evangelische Kirche besuchen, wenn ich nicht evangelisch bin, auch nicht getauft?

    In unseren Kirchen sind grundsätzlich alle Menschen willkommen.

Ansprechpartner

  • addIch weiß nicht, welches Pfarramt für mich zuständig ist.

    Ihre zuständige Pfarrerin/der zuständige Pfarrer ist immer die/der Ihres Wohnortes. Den Kontakt finden Sie im Überblick unsrer Gemeinden.

    Gibt es in Ihrem Ort mehrere Pfarrämter, dann können Sie Ihr Pfarramt auch über den Gemeindefinder der Landeskirche ausfindig machen, indem Sie einfach Ihre Adresse eingeben. Dann wird das entsprechende Pfarramt zugeordnet

     

  • addIch suche einen Ansprechpartner für Seelsorge.

    •    Für Seelsorge können Sie sich grundsätzlich an jeden Pfarrer, jede Pfarrerin wenden – gerne natürlich zunächst an Ihre*n Gemeindepfarrer*in: einfach nach dem Gottesdienst oder per Telefon oder E-Mail.

    •    Daneben gibt es die Krankenhaus- und Altenheimseelsorge  in unserem Kirchenbezirk.

    •    Für alle Fragen, wie Sucht-, Familie-, Lebensberatung, Schulden u. a. finden Sie kompetente Ansprechpartner beim Kreisdiakonieverband  Rems-Murr (KDV).

       

    • Hier gibt es auch eine Notfallseelsorge für den Rems-Murr-Kreis. Das seelsorgliche Angebot richtet sich zunächst an die von der Krise direkt Betroffenen und ihre Angehörigen, gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Rettungs- und Hilfsdienste, der Feuerwehren und der Polizei. Notfallseelsorge ist seelsorgliche Akuthilfe für die ersten Stunden nach einem belastenden Ereignis wie ein plötzlicher Todesfall, Autounfall, Suizid...
      Ansprechparter der Notfallseelsorge:
      Pfr.i.R. Friedmar Probst
      Tel. 07172 9329931 (homeoffice)
      mobil 0151 15874970
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    •    Auch die Telefonseelsorge Stuttgart ist für Sie da unter der Nummer Telefonnummer 0800 / 111 0 111 in Krisen und anderen psychischen Notlagen – unabhängig von ihrer Weltanschauung: gebührenfrei zu jeder Tages- und Nachtzeit und ohne Nennung Ihres Namens

    •    Und es gibt eine Corona-Seelsorge-Hotline der Evangelischen Kirche im Rems-Murr-Kreis: 0151 15874970. Sie ist täglich zwischen 9 Uhr und 13 Uhr sowie von 16 Uhr bis 20 Uhr besetzt. Denn während der Coronakrise suchen viele Menschen das persönliche Gespräch – ältere oder allein wohnende Menschen haben es dabei besonders schwer.
     

  • addIch suche Soforthilfe ohne Anmeldung.

    „Gut beraten in Württemberg“ – Online-Beratung der Diakonie

    Über www.dww-beratung.de können Sie Tag und Nacht per E-Mail, Chat oder Video mit den Fachberatungen kommunizieren. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie dann eine Rückmeldung von qualifizierten Mitarbeitenden aus dem Fachgebiet.
    Das Beratungsportal ist kostenlos, selbsterklärend und einfach anzuwenden. Auf Wunsch können die Userinnen und User auch anonym bleiben. Die persönlichen Daten werden nach Ende des Beratungsprozesses gelöscht.
    Bislang ist steht nur eine Schwangeren-und Konfliktberatung zur Verfügung, doch andere Angebote folgen (Schuldner-, Drogen-, Lebensberatung, …)

    Sie können es gerne telefonisch bei unseren Pfarrer*innen probieren. Kontakt s. u. Gemeinden
    Darüber hinaus gibt es die o. g. kostenlose Telefonseelsorge: 0800/111 0 111

Fragen zu Taufen

  • addIch möchte mich oder mein Kind taufen lassen.

    Mit der Taufe schließt der Mensch einen Bund mit Gott. Das Wasser bei der Taufe steht für Wachstum, Fruchtbarkeit und Leben. Die Taufkerze ist ein Symbol dafür, dass der Täufling erleuchtet ist und ein Licht in der Welt sein soll.

    Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen wollen, wenden Sie sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin an Ihrem Wohnort und vereinbaren einen Termin für ein Taufgespräch. Auf der Seite Gemeinde finden Sie alle Kontaktdaten.

  • addGibt es eine Altersbeschränkung für die Taufe?

    Das Alter spielt bei einer Taufe keine Rolle. Auch Erwachsene können sich taufen lassen. Kleinkinder sollten aus Gründen der Sicherheit mindestens drei Monate alt sein.

     

  • addBrauche ich etwas für das Taufgespräch?

    Vor der Taufe findet ein Taufgespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin statt. Bei diesem Treffen wird auch besprochen, wie die Taufe ablaufen soll. Bei vielen Elementen (den Liedern, den Fürbitten, der Taufkerze) können Sie die Taufe mit gestalten.

    Beim Taufgespräch brauchen Sie die Geburtsurkunde des Täuflings. Die Standesämter stellen dafür bei Geburten in der Regel eine Bescheinigung “für religiöse Zwecke” aus. Ebenso sollten sie bei erwachsenen Taufinteressenten das Familienstammbuch mitbringen. Es ist gut, wenn Sie sich mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin oder auch mit den Taufpaten vorab besprechen, welche Fragen Sie an uns und zum Taufgottesdienst haben.

  • addMüssen die Eltern des Kindes in der Kirche sein?

    Mindestens ein Elternteil soll evangelisch sein. Ist dies nicht der Fall, kann im Gespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer geklärt werden, ob eine Taufe dennoch möglich ist. Grundsätzlich gilt: Die Taufe eines Kindes, dessen Eltern nicht der evangelischen Kirche angehören, darf nur vollzogen werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind und Patinnen, Paten oder andere Gemeindeglieder bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für die evangelische Erziehung des Kindes zu übernehmen. Andernfalls muss die Taufe abgelehnt werden.

  • addWie finden wir einen guten Taufspruch?

    Ein Taufspruch ist ein biblischer Spruch, der dem Täufling bei der Taufe zugesprochen wird und der ihn von da an sein Leben lang begleitet. Sie können ihn selbst auswählen oder um Vorschläge bitten. Bei der Suche nach dem passenden Spruch hilft vielleicht auch www.taufspruch.de.

  • addWer darf Taufpate oder Taufpatin werden?

    Taufpate kann werden, wer getauft und konfirmiert ist und einer christlichen Kirche (ACK) angehört. Mindestens einer oder eine Ihrer Paten oder Patinnen sollte evangelisch sein.

    Bei der Auswahl der Paten ist wichtig, zu überlegen, wer dem Täufling nahe steht, Zeit für ihn übernehmen kann. Die Patenschaft stellt eine wichtige Rolle im Leben des Täuflings dar.

    Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht aufgegeben, Taufpate zu sein.

  • addWieviele Paten brauche ich?

    In der Regel gibt es zwei Paten, aber es ist durchaus möglich, auch nur einen oder mehr als zwei Paten zu haben. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

  • addWas ist eine Patenbescheinigung?

    Kommt der Pate oder die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, bitten wir um eine Patenbescheinigung. Diese stellt das Heimatpfarramt des Paten oder der Patin aus. Die Patenbescheinigung bestätigt die Kirchenzugehörigkeit der Patinnen und Paten.

Fragen zur Konfirmation

  • addMein Kind möchte konirmiert werden und sich anmelden.

    Die Konfirmation wird in der Regel im achten Schuljahr gefeiert. Die Anmeldung findet in der Regel zum Ende des siebten Schuljahres statt. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Pfarramt. Dorthin können Sie sich auch wenden, wenn Ihr Kind ein Jahr früher oder später konfirmiert werden soll.
    Ist Ihr Kind getauft, werden Sie rechtzeitig von Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin angeschrieben.

  • addKann mein Kind konfirmiert werden ohne getauft zu sein?

    Ist Ihr Kind noch nicht getauft, kann es trotzdem am Konfirmandenunterricht teilnehmen – für Ihr Kind ist es dann der Taufunterricht. Entweder wird ihr Kind dann im Laufe der Konfizeit getauft oder im Konfirmationsgottesdienst.

Fragen zu Hochzeiten

  • addWO und WANN müssen wir uns zur kirchlichen Trauung anmelden

    Zuständig für die Trauung ist der/die Pfarrer*in, in dessen/deren Seelsorgebezirk entweder die Braut, der Bräutigam oder deren Eltern wohnen. Die Brautleute können entscheiden, welchen dieser Pfarrer sie um die Trauung bitten wollen. Das Paar kann sich auch von einem anderen Pfarrer trauen lassen. Dieser muss jedoch vorher von einem der zuständigen Pfarrer einen so genannten Erlaubnisschein (= Dimissoriale) einholen.

    TIPP: Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Trautermin – gerne ein Jahr vorher. Es wäre schade, wenn Sie ein Restaurant reserviert haben – aber der Pfarrer an diesem Tag keine Zeit hat oder Ihre Wunschkirche bereits belegt ist.

  • addWas bedeutet die kirchliche Trauung?

    Zwei Menschen, die sich kirchlich trauen lassen, suchen am Anfang ihrer Ehe die Nähe Gottes. Im Traugottesdienst bekräftigen sie vor Gott ihren Willen, sich zu lieben und sich treu zu sein. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass sie auch Gott gegenüber verantwortlich füreinander sind. Weil sie auch um die Gefahr des Scheiterns wissen, bitten sie Gott um seine Hilfe. Sie empfangen im Traugottesdienst seinen Segen für ihr gemeinsames Leben und erfahren die Unterstützung der Gemeinde, die für sie betet.

    Wenn Eheleute sich kirchlich trauen lassen, liegt die Eheschließung auf dem Standesamt hinter ihnen. Die Trauung ist nach evangelischem Verständnis keine Eheschließung, sie folgt der Eheschließung.

  • addWie läuft eine kirchliche Trauung ab?

    Haben das Paar und alle Gäste in der Kirche Platz genommen, beginnt der Gottesdienst mit Begrüßungsworten und Gesang. Nach der Predigt über den Trauspruch schließt sich die eigentliche Trauung an. Danach wird der Gottesdienst mit einem Fürbittengebet, dem Vaterunser und der Bitte um den Segen beendet. An der Ausgestaltung der Trauung können sich das Paar oder die Trauzeugen durch Auswahl der Lieder, der Musik, der Gebete und Lesungen beteiligen.

  • addWie lauten die formalen Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?
    1. Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
    2. Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
    3. Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
    4. Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.
  • addWorum geht's im Traugespräch?

    Bei dem Traugespräch geht es zunächst um Sie als Paar. Dann geht es um die Abstimmung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Bringen Sie bitte eine Bestätigung mit, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist (wird vom Standesamt ausgestellt) bzw. ein Heiratsurkunde, wenn die Trauung auf dem Standesamt bereits stattgefunden hat.

  • addWie finden wir einen passenden Trauspruch?

    Der Trauspruch soll zu Ihrem Leben passen. Vielleicht haben Sie schon eine Bibelstelle gefunden. Falls  Sie noch suchen, können Sie sich z.B. unter www.trauspruch.de informieren.

  • addMüssen wir vor der kirchlichen Hochzeit standesamtlich heiraten?

    Ja, die kirchliche Trauung findet nach der standesamtlichen Trauung statt. Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis kein Sakrament. Sie ist ein Gottesdienst anlässlich der standesamtlichen Trauung.

  • addKönnen wir uns auch in einer anderen Kirche trauen lassen?

    Ja, das geht. Allerdings sind dann oft die Zuständigkeiten nicht ganz klar. Also, welche/r Pfarrer/in mach dann die Trauung? Wer kümmert sich um was? Viele Kirchengemeinden erheben für Trauungen von Paaren, die nicht aus der eigenen Gemeinde sind, eine Gebühr. Sprechen Sie rechtzeitig mit beiden Pfarrämtern. Hier in Ihrer Heimatgemeinde und in der Gemeinde, in der Sie sich trauen lassen möchten.

  • addKönnen wir selber festlegen, wie der Gottesdienst aussieht und mitgestalten?

    Ja. Die kirchliche Trauung gibt einen gewissen Rahmen vor, bietet aber auch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Einzelheiten besprechen Sie mit der/m trauenden Pfarrer/in.

Fragen zu Bestattungen

  • addEs gab einen Todesfall in meiner Familie.

    Bei einem Todesfall  sollten Sie zunächst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung. 
    Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, dann sprechen Sie die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer darauf an.
    Bei einer Aussegnung kommt der/die Pfarrer*in zu Ihnen nach Hause, spricht ein Gebet, einen Segen - es ist die Möglichkeit gemeinsam Abschied zu nehmen mit einem geistlichen Ritual.

  • addWarum kirchlich beerdigen?

    Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe und befiehlt sie der Gnade Gottes an. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen.

  • addWer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

    Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, sollten Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

  • addKann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich bestattet werden?

    Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, auf eine kirchliche Trauerfeier zu verzichten. Stattdessen kann ein Redner oder eine Rednerin eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Kirchengemeinde wenden.

  • addWozu dient das Trauergespräch?

    Das Trauergespräch dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden, zum anderen zu einem Gespräch über den Verstorbenen, sein Leben und was für ein Mensch er gewesen ist. In dem Gespräch wird abgestimmt, in welcher Form die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung erfolgen soll.

  • addWie läuft die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung ab?

    Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle oder Kirche voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von dem Verstorbenen zu nehmen und ihn oder sie zur “letzten Ruhe” zu geleiten.

    In der Ansprache spricht der Pfarrer oder die Pfarrerin über das Leben des Verstorbenen, aber auch über die christliche Hoffnung, die mit dem Tod verbunden ist.

    Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf einem Friedhof statt, wobei der Pfarrer/die Pfarrerin noch einen Segen spricht. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt. Auch diese kann durch einen Pfarrer/eine Pfarrerin begleitet werden.

Fragen zur Kirchenmitgliedschaft, Eintritt, Austritt und Umzug

  • addWas geschieht mit dem Geld meiner Kirchensteuer?

    Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.

    In der Kirchensteuer wird diese verbindliche Gemeinschaft ausgedrückt als ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht "irgendwo in dunklen Kanälen". Es arbeitet vielmehr ganz konkret für die Menschen in den Kirchenbezirken. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können.

    Selbstverständlich werden sowohl die Landeskirche als auch die Kirchengemeinden sowie ihre Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung geprüft. Diese Aufgabe nimmt das Rechnungsprüfamt wahr.

  • addIch möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.

    Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie

    • sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Pfarrer bzw. Pfarrerin wenden
    • sich an die telefonische Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-813 813 8 wenden. Oder online: www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt
    • Für einen Wiederaufnahme brauchen Sie Ihr Taufdatum und Ihr Austrittsdatum.

    Sie sind willkommen. Sprechen Sie uns an!

  • addIch möchte aus der Kirche austreten.

    Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie auf Ihrem zuständigen Standesamt den Austritt erklären. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

    Ein Kirchenaustritt ändert nichts an der Gültigkeit Ihrer Taufe. Sie können daher jederzeit wieder in unsere Kirche eintreten.

    Sollten Sie einen Austritt aus Gründen der Kirchensteuer erwägen, so bedenken Sie bitte, dass die Kirchensteuer nur 8 % Ihrer Einkommensteuer (nicht Ihres Einkommens) beträgt. Mit diesem Geld finanzieren Sie soziale Dienste wie Seelsorge, Flüchtlingsarbeit, diakonische Angebote mit.

    Wenn Sie unzufrieden sind mit der Kirche, unserer Gemeinde, Ihren Pfarrer/innen, sprechen Sie uns an, kritisieren Sie uns, diskutieren Sie mit uns. Wir möchten Sie nicht verlieren!