Bezirkssynode und KBA
Leitung des Kirchenbezirks durch die Bezirkssynode und Ausschüsse
Die Kirchenbezirkssynode,
der Kirchenbezirksausschuss (KBA)
und die Dekanin
leiten gemeinsam den Kirchenbezirk.
Bezirkssynode Schorndorf
Ansprachen und Präsentationen
Kirchenbezirkssynode
Soll der Kirchenbezirk die Trägerschaft von Kindertagesstätten übernehmen, um die Pfarrer vor Ort zu entlasten und wie kann das aussehen? Welche Rolle spielen Diakonie bei uns und wo kommen sie zum Einsatz? Wie werden Pfarrstellen gerecht aufgeteilt? … Solche Fragen werden in der Bezirkssynode verhandelt.
Die Bezirkssynode Schorndorf hat knapp 100 Mitglieder. Diese Synodalen werden von den Kirchengemeinden gewählt:
Kirchengemeinden bis zu 2000 Mitgliedern wählen ein Mitglied,
Gemeinden bis 4000 Gemeindegliedern zwei Mitglieder und
Gemeinden über 4000 Gemeindegliedern drei Mitglieder.
Außerdem gehören zur Bezirkssynode die Dekanin, der Schuldekan, die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenbezirks und der Kirchenbezirksrechner.
Die Kirchenbezirkssynode tritt zwei Mal im Jahr zusammen und berät über die gemeinsamen Angelegenheiten des Kirchenbezirks. Neben Entscheidungen über die Finanzen geht es um die inhaltliche Ausrichtung des Kirchenbezirks. Dekan und Schuldekan berichten regelmäßig über die Situation kirchlicher Arbeit. Zusätzlich finden auch Sondersynoden zu einzelnen Themen statt.
Die Vorsitzenden der Bezirkssynode sind:
1. Vorsitzender
Matthias Eisenhardt
Ludwigstr. 26
73614 Schorndorf
Tel.: 07181 5255
E-Mail: matthias.eisenhardt
2. Vorsitzende
Dekanin Dr. Juliane Baur
Burgstraße 42
73614 Schorndorf
Tel.: 07181 62213
E-Mail: Dekanatamt.Schorndorf
Da die Kirchenbezirkssynode mit fast 100 Mitgliedern die laufenden Geschäfte des Kirchenbezirks nicht führen kann, wählt sie aus ihrer Mitte den Kirchenbezirksausschuss (KBA).
Kirchenbezirksausschuss (KBA)
Der Kirchenbezirksausschuss tagt in der Regel monatlich. Ihm gehören 16 Mitglieder an.
Aus der Fülle seiner Aufgaben sind hier die wichtigsten genannt:
- Der Kirchenbezirksausschuss entscheidet über die Wiederbesetzung von Personalstellen in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk.
- Er genehmigt die Haushaltspläne und entscheidet über Zuweisungen für Baumaßnahmen in den Kirchengemeinden.
- Er bereitet die Kirchenbezirkssynode vor.