Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung gem. § 35 Mitarbeitervertetungsgesetz :
Die MAV hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
Die MAV soll die Interessen der Mitarbeitenden bei der Dienststellenleitung selbst oder gemeinsam mit dem/der Betroffenen vertreten.
Im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) sind die Aufgaben im Einzelnen definiert.
Wie machen wir das?
Wir informieren, beraten und bestimmen mit: